Hundeführerschein
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt seit dem 01.07.2013 von "Neuhundehaltern" eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird.
"Neuhundehalter" ist, wer seinen Hund noch nicht länger als 2 Jahre hält oder in den letzten 10 Jahren einen Hund für mindestens 2 Jahre gehalten hat. (Nachweis über Hundesteuer)
Außerdem muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, mit einem Mikrochip mit individueller Kennnummer eindeutig gekennzeichtnet und im Hunderegister Niedersachsen gemeldet sein.
Die theoretische Sachkundeprüfung sollte vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.
Für weitere Fragen besucht uns doch gerne auf dem Hundeplatz!